Eine Verordnung durch einen Facharzt für Neurologie und Psychatrie oder für Kinder- und Jugendheilkunde oder eine entsprechende Amublanz einer öffentichen Krankenanstalt.
Haben Sie Anspruch auf eine Leistung nach dem Gleichbehandlungsgesetz, wird Ihnen eine bescheidmäßige Bewilligung druch die Bezirksverwaltungsbehörde für maximal 40 Hippotheraphieeinheiten à 30 Minuten pro Jahr erteilt.